Sanitäter beim Patienten im Auto
Sanitäter beim Patienten im Auto nach einem Unfall

Betriebsersthelfer:in

Erste Hilfe - BetriebsersthelferIn

(gemäß §26 ASchG und §40 AStV)

Im Kurs zum/zur Erste Hilfe - BetriebsersthelferIn erlernen Sie alle notwendigen Maßnahmen die zu setzen sind, um einer erkrankten oder verletzen Person helfen zu können.

 

Inhalt:

  • Rettungskette
  • Gefahrenquellen
  • Notruf
  • Stabile Seitenlage
  • Verschlucken von Fremdkörpern
  • Wiederbelebung nach aktuellen Leitlinien
  • Umgang mit einem halbautomatischen Defibrillator
  • Blutstillung
  • Maßnahmen bei zahlreichen Verletzungen, Erkrankungen, Vergiftungen
  • weitere praktische Übungen

Kursdauer:

  • 16 Stunden

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Bequeme Kleidung

Anrechenbar für die Führerscheinklassen A, B, C, D, E, und F.

Für Betriebe, Firmen und größere Gruppen kontaktieren Sie uns bitte spätestens 5 Wochen vor Ihrem Wunschtermin.

Erste Hilfe - BetriebsersthelferIn [Auffrischung]

(gemäß §26 ASchG und §40 AStV)

Sie haben einen Kurs zum/zur Erste Hilfe - BetriebsersthelferIn absolviert und möchten nun Ihre Kenntnisse auffrischen? In unserem Auffrischungskurs werden alle Themen des Betriebsersthelfers wiederholt, sowie Neuerungen gelehrt.

Gültigkeit:
Die Ausbildung ist nach spätestens vier Jahren im Ausmaß von acht Stunden bzw. nach zwei Jahren im Ausmaß von vier Stunden aufzufrischen.

 

Inhalt:

  • Neuheiten in der Ersten Hilfe
  • Rettungskette
  • Gefahrenquellen
  • Notruf
  • Stabile Seitenlage
  • Verschlucken von Fremdkörpern
  • Wiederbelebung nach aktuellen Leitlinien
  • Blutstillung
  • Maßnahmen bei Verletzungen, Erkrankungen, Vergiftungen
  • Weitere praktische Übungen

Voraussetzung:

  • bereits absolvierten Erste Hilfe Grundkurs

Kursdauer:

  • 4 oder 8 Stunden

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Bequeme Kleidung

Diese Kurse gelten als Verlängerung der Qualifikation als betriebliche ErsthelferInnen.

Für Betriebe, Firmen und größere Gruppen kontaktieren Sie uns bitte spätestens 5 Wochen vor Ihrem Wunschtermin.

§40 AStV Abs. 3 – Es ist dafür zu sorgen, dass ErsthelferInnen in Abständen von höchstens vier Jahren eine mindestens achtstündige Erste Hilfe Auffrischung absolvieren. Diese kann auch geteilt werden, sodass in Abständen von höchstens zwei Jahren eine mindestens vierstündige Erste Hilfe Auffrischung erfolgt.

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