Fortbildungen für alle!

Fortbildungen für Rettungssanitäter:innen sind gesetzlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz sind alle Interessierten herzlich willkommen!

Unser Ausbildungszentrum führt jährlich eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungen durch. Alle verfügbaren Fortbildungskurse und Veranstaltungen werden hier aufgelistet. Alle angeführten Fortbildungen und Veranstaltungen können, gemäß § 50 SanG, als Weiterbildungsveranstaltungen angerechnet werden.

Bei uns werden alle Lehrthemen, mit dem Fokus auf Verständlichkeit, gelehrt und ggf. mit praktischen Beispielen ergänzt. Unser Ausbildungszentrum ist mit professionellen Lehrsanitätern besetzt, welche stets am neuesten Stand der Lehrmeinung sind.

 

Termine & Kurse:

  • 22.05.2023 – Arbeitstechniken im Rettungsdienst (Umgang mit Spineboard, Rettungsboa, Videolaryngoskop, etc.) | 60,-€ | 09:00 – 15:00
  • 26.05.2023 – Psychiatrische Notfälle | 70,-€ | 08:00 – 17:00
  • 01.06.2023 – Notärztliche Assistenz | 60,-€ | 09:00 – 15:00
  • 05.06.2023 – ALS Training | 80,-€ | 08:00 – 17:00

Gesetzestext bzgl. Fortbildungen:

§ 50 SanG Fortbildung (SanG - Sanitätergesetz)

(1) Sanitäter sind verpflichtet, zur

  1. Information über die neuesten berufseinschlägigen Entwicklungen und Erkenntnisse und
  2. Vertiefung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

innerhalb von jeweils zwei Jahren Fortbildungen in der Dauer von mindestens 16 Stunden zu besuchen.

 

(2) Der Besuch der Fortbildung ist durch die Einrichtung gemäß § 23 Abs. 1, in der der Sanitäter tätig ist, im Fortbildungspass zu bestätigen. Die Eintragung berechtigt nach Maßgabe des § 16 zur weiteren auf zwei Jahre befristeten Ausübung des Berufs bzw. von Tätigkeiten des Sanitäters.

(3) Wird die Bestätigung gemäß Abs. 2 verweigert, hat die nach dem Dienstort bzw. Ort der Ausübung von Tätigkeiten als Sanitäter zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag über die Eintragung zu entscheiden.

(Anm.: Abs. 4 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 80/2013)

Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/sang/paragraf/50

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